
Rechtliches
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese dienen der Absicherung von Website-Besuchern und Kunden. In unseren AGB legen wir unsere Vertragsbedingungen fest und kommen unserer Informationspflicht nach. Unsere AGB umfassen Details über unsere angebotenen Dienstleistungen, Preise sowie die Bedingungen des Vertragsabschlusses, der Kündigung und des Widerrufs.
allgemeine Vertragsbedingungen der Drift School
für die Vermietung von Fahrzeugen
1. Leistungen von Drift School
1.
Drift School stellt dem Mieter ein Fahrzeug auf der Rennstrecke zur Verfügung, mit welchem der Mieter auf der vereinbarten Rennstrecke fahren darf. Ausschliesslich der Transport der Fahrzeugs zur Rennstrecke übernimmt die Drift School.
Die Nutzung des Fahrzeugs auf anderen Rennstrecken, anderen Straßen und ausserhalb von asphaltierten öffentlichen Strassen ist verboten.
2.
Die Nutzung ist alleine durch den Mieter gestattet. Die Überlassung des Fahrzeugs an Dritte ist verboten.
3.
Das Fahrzeug wird dem Mieter vollgetankt übergeben.
4.
Vor der Übergabe wird dem Mieter das Recht eingeräumt, das Fahrzeug eine Stunde vor Mietbeginn ausführlich zu untersuchen und etwaige Mängel bzw. Karosserie-, Lack-, oder Felgenschäden anzuzeigen. Vor Übergabe des Fahrzeugs wird ein schriftliches Zustandsprotokoll aufgenommen, welches von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist.
5.
Der Mietpreis beinhaltet Treibstoff Kosten und normaler Reifenverschleiss.
Nicht inbegriffen sind Schäden an Leitplanken, Zäunen oder sonstigen zur Rennstrecke gehörenden Gegenständen, sowie der Rennstrecke selbst sowie Streckensicherung. Diese gehen zu Lasten des Mieters.
2. Pflichten des Mieters
1.
Der Mieter ist verpflichtet die vereinbarte Miete vor Übergabe des Fahrzeugs in voller Höhe zu zahlen und die vereinbarte Kaution für das Fahrzeug entweder in bar zu hinterlegen, oder eine Kreditkarte mit ausreichendem Limit zur Belastung in Höhe der Kaution zur Verfügung zu stellen.
2.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften.
Tritt Wasserverlust oder Ölverlust auf, leuchtet die Motorwarnlampe, die Warnlampe für Öldruck oder zu geringen Ölstand oder die Warnlampe für die Motortemperatur, so ist das Fahrzeug unverzüglich abzustellen und Drift School ist unverzüglich zu informieren.
3.
Im Falle eines Verschalten der Gänge (Falscher Gang), so ist Driftschool berechtigt, den technischen Zustand des Motors auf Kosten des Mieters zu überprüfen oder durch Dritte überprüfen zu lassen. Die Gebühr für den Motorcheck beträgt 350 CHF Pauschal. Wird bei dieser Überprüfung ein Schaden festgestellt, so trägt der Mieter die Kosten der Reparatur.
4.
Der Mieter hat vor und während der Fahrt seine Fahrtüchtigkeit sicherzustellen. Er darf weder vor noch während der Tat Drogen, Alkohol oder sonstige Rauschmittel oder Medikamente, die dazu führen können, dass seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt werden könnte, zu sich nehmen.
5.
Die Nutzung des Fahrzeugs ist nur dem Mieter gestattet, eine Überlassung an Dritte ist verboten. Gleiches gilt für die Mitnahme von Personen in dem Fahrzeug, es sei denn, diese ist zuvor ausdrücklich von den Trackdays Anbietern gestattet worden.
6.
Stornierungen sind nur solange möglich wie sie von den Trackday Anbietern akzeptiert werden. Wird das Mietfahrzeug nicht genutzt, verfällt das Nutzungsrecht.
3. Haftung des Mieters
1.
Das Fahrzeug verfügt über keine Versicherung. Der Mieter haftet daher für jegliche Schäden, die an dem gemieteten Fahrzeug während der Mietzeit entstehen. Kaution ( 1500 CHF )
2.
Der Mieter hat Drift School über jede Beschädigung des Fahrzeugs unverzüglich zu informieren. Das Fahrzeug wird darüber hinaus nach Rückgabe durch Drift School untersucht.
Wurde das Fahrzeug zwischen Übergabe an den Mieter und Rückgabe durch den Mieter beschädigt, so wird Drift School eine Kalkulation des Schadens (Reparaturkosten, etwaiger Nutzungsausfall) vornehmen und dem Mieter mitteilen. Akzeptiert der Mieter die von Drift School ermittelte Kalkulation des Schadens nicht, so wird die Schadenshöhe durch einen amtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Kfz-Handwerks ermittelt.
Die Kosten für einen 3. Sachverständigen sind nicht in der Selbstbeteiligung enthalten und werden daher auf den Schaden angerechnet. Die Auswahl des Sachverständigen obliegt Drift School. Die Höhe des von dem Sachverständigen ermittelten Schadens ist für beide Parteien bindend. Bestätigt der Sachverständige die Höhe des von Drift School kalkulierten Schadens oder ist der von dem Sachverständigen ermittelte Schaden höher als der von Drift School kalkulierte, so trägt der Mieter die Kosten des Sachverständigen, anderenfalls trägt Drift School dessen Kosten.
3.
Dem Mieter ist bewusst, wenn die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden - der Mieter nicht fahrtüchtig war, etwa wegen Drogen, Alkohol, Medikamenten oder aus sonstigen steuerbaren und in seiner Person liegenden Gründen
- der Mieter das Fahrzeug unerlaubt einem Dritten überlassen hat - der Mieter nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt hat
– der Mieter den technischen Zustand von dem Fahrzeug verändert Im Falle eines Totalschadens oder eines Verlustes des Fahrzeugs unter Punkt 3 muss Der Mieter die vollen Reparaturkosten des Fahrzeugs tragen. Auch die Kaution wird aufgehoben.
4.
Der Reifenverschleiss, Kuplungsverschleiss Bremsenverschleiß sind als übliche Abnutzungen des Fahrzeugs im Mietpreis inbegriffen, dies gilt nicht für Reifenverschleiss durch Schäden an anderen Fahrzeugen oder Strecken Begrenzungen.
5.
Im Falle von Reifenschäden hat der Mieter das Fahrzeug abzustellen, oder sich langsam weiter fortzubewegen und Driftschool unverzüglich zu informieren. Driftschool wird dafür sorgen, dass der beschädigte Reifen schnellstmöglich ersetzt wird.
6.
Gänzliche oder zeitweilige Sperrungen der Rennstrecke für den Zeitraum der Anmietung des Fahrzeugs führen nicht zur Minderung des Mietzinses. Dass die Rennstrecke während der Zeit der Anmietung befahren werden kann liegt im Risikobereich des Mieters.
7.
Bei Unfällen oder sonstigen Schäden an dem gemieteten Fahrzeug, anderen Fahrzeugen oder Teilen der Rennstrecke ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich sowohl Drift School zu informieren als auch das Streckensicherungspersonal/die Streckenmarshalls. Diesem sind die Angaben zu seiner Person, den Ablauf des Unfalls/des Schadenshergangs und den Beteiligten zu machen.
5. Rückgabe des Fahrzeugs
1.
Grobe, über die durch übliche Benutzung hinausgehende Verschmutzung hat der Mieter vor der Rückgabe zu beseitigen, anderenfalls hat er die Kosten der Fahrzeugreinigung durch Drift School zu tragen. Maximal Kosten ( 100 CHF )
6. Bestätigung der Vertragsbedingungen
1.
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme der vorstehenden Vertragsbedingungen und seine Zustimmung zu den vorstehenden Vertragsbedingungen.